Vermögensschäden durch falsche Bestellungen im Tischlerhandwerk

Ein Tischler kann durch fehlerhafte Bestellungen erhebliche Vermögensschäden verursachen. Diese entstehen, wenn durch den Fehler finanzielle Nachteile für den Kunden oder das eigene Unternehmen entstehen. Hier sind einige typische Beispiele:

1. Falsches Material bestellt – Projektverzögerung

  • Der Tischler bestellt Massivholz, obwohl der Kunde furniertes Holz wollte. Da das Material nicht verwendet werden kann, entstehen Mehrkosten oder Verzögerungen.
  • Falls der Kunde aufgrund der Verzögerung finanzielle Verluste erleidet (z. B. Mietausfälle, Vertragsstrafen), handelt es sich um einen Vermögensschaden.

2. Falsch produzierte oder bestellte Bauteile

  • Ein Tischler bestellt und verarbeitet falsche Holzplatten für eine individuell angefertigte Küche. Da die Küche nicht passt, muss sie neu gefertigt werden, was zu finanziellen Verlusten führt.
  • Wird ein fehlerhaftes Bauteil in eine Baukonstruktion integriert, muss es eventuell mühsam entfernt und ersetzt werden, was zusätzliche Kosten verursacht.

3. Fehlbestellung von Spezialanfertigungen

  • Ein Tischler bestellt individuell angefertigte Glas- oder Metallteile mit falschen Maßen. Da diese nicht zurückgegeben werden können, entstehen finanzielle Verluste.
  • Spezialanfertigungen können hohe Kosten verursachen, wenn sie wegen eines Fehlers unbrauchbar sind.

4. Lieferverzögerung durch Bestellfehler

  • Durch eine fehlerhafte Bestellung muss das richtige Material erneut geordert werden, was den Zeitplan des Projekts verzögert.
  • Wenn ein Hotel aufgrund der Verzögerung nicht rechtzeitig renoviert werden kann, erleidet es Umsatzausfälle, die als Vermögensschaden geltend gemacht werden können.

5. Falsche Mengen oder Qualitäten bestellt

  • Der Tischler bestellt zu viel oder zu wenig Material, was entweder zu finanziellen Verlusten oder unnötigen Lagerkosten führt.
  • Falls eine minderwertige Qualität bestellt wird und sich dies erst beim Einbau zeigt, kann es zu kostenintensiven Reklamationen kommen.

6. Bestellung nicht rechtzeitig ausgeführt

  • Der Tischler vergisst, eine Bestellung rechtzeitig auszuführen, sodass das Material nicht rechtzeitig ankommt und das Projekt ins Stocken gerät.
  • Dadurch entstehen Verzögerungen bei anderen Gewerken, was Vertragsstrafen oder finanzielle Einbußen nach sich ziehen kann.

Versicherungstechnische Einordnung

  • Betriebshaftpflichtversicherung deckt in der Regel nur Vermögensschäden, die durch vorherige Sach- oder Personenschäden entstehen.
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist erforderlich, wenn der Schaden rein finanzieller Natur ist (z. B. Vertragsstrafen, Umsatzverluste des Kunden ohne Sachschaden).

Was nicht unter den Versicherungsschutz fällt

  • Bewusste oder grob fahrlässige Fehler: Wenn ein Tischler absichtlich falsche Bestellungen tätigt oder grob fahrlässig handelt, kann die Versicherung die Leistung verweigern.
  • Schlechter Geschäftsverlauf: Finanzielle Verluste, die durch schlechte betriebswirtschaftliche Entscheidungen entstehen, sind nicht versichert.
  • Vertragsstrafen bei nicht versicherten Fehlern: Falls eine Vertragsstrafe durch einen nicht versicherten Fehler ausgelöst wird, übernimmt die Versicherung diese Kosten nicht.
  • Normale Betriebsausfälle: Verluste durch Betriebsunterbrechungen, die nicht auf einen versicherten Schaden zurückzuführen sind, sind nicht gedeckt.
  • Unwissentlich falsche Bestellungen ohne Fahrlässigkeit: Falls ein Tischler eine Bestellung ohne fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten tätigt und das Material nicht zurückgegeben werden kann, ist dies meist nicht durch die Versicherung gedeckt. In Österreich sehen Versicherungen oft vor, dass solche Fehler nur dann gedeckt sind, wenn eine nachweisbare Unvermeidbarkeit besteht oder der Versicherungsvertrag explizit eine Absicherung solcher Fälle beinhaltet.

Für Tischlerbetriebe ist es daher wichtig, Bestellungen sorgfältig zu prüfen und eventuelle Versicherungslösungen für Vermögensschäden in Betracht zu ziehen.