Versicherungsausschluss bei Verlust – Was bedeutet das für Kontaktlinsen?

Versicherungen schließen bestimmte Schäden in ihren Bedingungen aus. Ein häufiger Ausschluss ist der „Verlust- und Abhandenkommen von körperlichen Sachen“. Doch was genau bedeutet das, und wann liegt ein Versicherungsfall vor?

Was bedeutet der Ausschluss für „Verlust- und Abhandenkommen“?

Wenn eine Sache verloren geht oder abhandenkommt, ohne dass eine direkte Beschädigung vorliegt, übernimmt die Versicherung in der Regel keine Kosten. Dies gilt unabhängig davon, wie es passiert ist.

Beispiele für solche Ausschlussfälle:

  • Eine Kontaktlinse fällt aus dem Auge und wird nicht mehr gefunden.
  • Eine Brille rutscht ins Wasser und geht verloren.
  • Ein Ring wird unterwegs verloren.
  • Ein Handy wird in der Bahn vergessen.

Im konkreten Fall eines Kunden, der einer Dame versehentlich mit dem Finger ins Auge fuhr und ihre Kontaktlinse dadurch entfernt wurde, zählt dies als „Verlust“ und wird daher von der Versicherung nicht übernommen.

Wann wäre ein Schaden an Kontaktlinsen versichert?

Ein Versicherungsfall könnte vorliegen, wenn die Kontaktlinse beschädigt wurde und nicht nur verloren ging. Hier einige Beispiele:

  • Beschädigung durch Dritte: Jemand stößt versehentlich ins Auge, wodurch die Kontaktlinse reißt oder bricht.
  • Unfallbedingte Zerstörung: Ein Schlag oder Sturz führt zur Zerstörung der Linse.
  • Defekte oder fehlerhafte Pflegeprodukte: Eine schadhafte Aufbewahrungsflüssigkeit macht die Linse unbrauchbar.
  • Augenverletzung durch Fremdeinwirkung: Eine Person verursacht unbeabsichtigt eine Augenverletzung, die die Linse beschädigt.